Vertragsrecht:


Herzlich Willkommen auf der Seite für Mietrecht von Rechtsanwalt Peter Wolf, Leverkusen.
Kernstück einer zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei wie ich Sie seit 2001 betreibe, ist immer das Vertragsrecht. Verträge binden Bürger, Firmen und auch die üffentliche Hand oft über Jahre aneinander. Hieraus können Konflikte entstehen, bei denen ich Ihnen gerne zur Seite stehe. Jedoch können solche Konflikte mit einer Beratung im Vorfeld auch oftmals vermieden werden. „Vertrag“ und „sich vertragen“ gehören dann zusammen, wenn die Rechte und Pflichten aller Vertragspartner im Gleichklang stehen und nicht z.B. im berühmten „Kleingedruckten“ Fallen lauern. Beispiele für die überprüfung von Verträgen im Konfliktfall oder bereits vor Abschluss, auch in der Entwurfsphase sind: Gesellschaftsvertrag, Kapitalanlagen in Form von Beteiligungen (Immobilienfonds, Time-Sharing für Ferienwohnungen u.a.), Mietvertrag und Pachtvertrag (siehe Unterseite Mietrecht), Kaufvertrag und Liefervertrag inkl. sogenannter Online-Auktionen, Telekommunikationsvertrag, Reisevertrag, u.v.m. Fragen Sie ruhig vorab nach den entstehenden Kosten. Für eine bloße Vertragsprüfung und andere Dienstleistungen kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden.
Aktuelles zum Thema Vertragsrecht:

Abmahnungswelle filesharing
Noch immer ist sog. filesharing, also der unerlaubte Bezug kopierter Dateien – vor allem von Musik und Filmen – auf sog. Tauschbörsen im Internet sehr beliebt. Ebenso beliebt ist die Abmahnung durch die Inhaber der Rechte an den Inhalten. Zwar ist die Abmahnung in der Regel dem Grunde nach berechtigt – was im Einzelfall aber zu überprüfen ist – jedoch ist die von den Anwälten übersandte Zahlungs- und Unterlassungserklärung oft unverhältnismäßig überhöht und mit einer unangemessenen Vertragsstrafe belegt. Auch sog. Gangsta-Rapper machen auf diesem Gebiet ihrem Namen Ehre. § 97a Abs. 2 UrhG sieht für die Gebühren der erstmaligen Abmahnung eine Höchstgrenze von 100,00 Euro vor.

Abofallen im Internet
Ebenso beliebt – zum Teil bei denselben bundesweit tätigen Anwälten – sind sog. Abofallen im Internet, bei denen angeblich kostenlose Leistungen mit zwei-Jahres-Abo vertrieben werden. Wer sich hiergegen nicht wehrt, zahlt für nichts!

Google Street View - Widerspruch gegen Veröffentlichung möglich
Auch in Nordrhein-Westfalen werden Straßenansichten für den Internetdienst Google Street View mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Wer verhindern möchte, dass ein Bild von sich, seinem Haus (als Eigentümer oder als Mieter) oder seinem Auto im Internet erscheint, kann der Veröffentlichung widersprechen. Dies ist auch bereits vor der Veröffentlichung möglich.

Versicherungstarife prüfen lassen!
Versicherungskunden, die ihre Raten nicht jährlich, sondern vierteljährlich oder monatlich in Raten zahlen, zahlen so gut wie immer einen Zuschlag. Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2009 wurde klargestellt, dass es sich bei diesen Zuschlägen um ein Verbraucherdarlehen handelt mit sämtlichen im Gesetz für Darlehen vorgesehenen Vorschriften. Dies bedeutet, dass deutlich ein effektiver Jahreszins aus dem Vertrag hervorgehen muss. Ist dies nicht der Fall, ist der Kunde berechtigt, einen Teil der Zinsen für mehrere Jahre zurückzuverlangen.

Verfallsklausel für Flugprämien unwirksam
Eine AGB-Klausel für das Flugprämienprogramm eines Luftverkehrsunternehmens, nach der bei einer Kündigung des Teilnehmervertrags durch das Luftverkehrsunternehmen oder bei Beendigung des Prämienprogramms erworbene und bis dahin innerhalb von fünf Jahren nach Flugdatum gegen Prämienflüge einlösbare Bonuspunkte ihre Gûltigkeit bereits sechs Monate nach Zugang der Kündigung verlieren, benachteiligt den Flugreisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam, BGH, Urteil vom 28.01.2010.