Mietrecht:


Herzlich Willkommen auf der Seite für Mietrecht von Rechtsanwalt Peter Wolf, Leverkusen.

Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit war das Mietrecht eines meiner Schwerpunktthemen, so dass ich außer der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung von Mietern und Vermietern auch besondere Angebote zu diesem Themenbereich anbieten kann. Hierzu gehört zunächst die aktuelle Information über neueste Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, die unten für Sie bereit steht.
Mietrecht
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13 Tipps, wie Sie als Vermieter dem Scheitern eines Mietverhältnisses vorbeugen können.
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Gerne berate ich Sie auch vor der Entstehung eines Rechtsstreits. Gegen pauschale Honorarvereinbarung biete ich folgende Leistungen an, sowohl für Mieter als auch für Vermieter:
  • Einholung einer Bonitätsauskunft über Mietinteressenten
  • Überprüfung des Mietvertrags vor Abschluss des Vertrages
  • Überprüfung des Mietvertrags vor Beendigung des Mietverhältnisses – hier gibt es oftmals vermeidbaren Streit über die Wirksamkeit von bestimmten Klauseln zur Rückgabe des Mietobjekts, insbesondere zur Renovierung.
  • überprüfung von Betriebskostenabrechnungen
  • Aktuelles zum Thema Mietrecht:

    Mietkautionszahlung darf von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig gemacht werden
    Nach dem Gesetz ist der Mieter berechtigt, die Kautionssumme in drei Monatsraten zu bezahlten, wobei die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist. Der BGH hat mit Urteil vom 13.10.2010 darüber hinaus festgestellt, dass der Mieter die Kaution so lange zurückbehalten darf, bis ihm ein insolvenzfestes Konto – in der Regel also ein separates Kautionssparbuch – benannt wurde, auf das er zahlen soll. Die Zahlung auf das normale Mietkonto ist demnach nicht ausreichend, da eine Insolvenz des Vermieters grundsätzlich nicht negativ auf die Kaution wirken soll.

    Samstage zählen bei Zahlungfrist nicht als Werktag
    Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.07.2010 ist klargestellt, dass der Samstag bei der Berechnung von Zahlungsfristen nicht als Werktag zählt. Dies ist relevant bei der Feststellung von Zahlungsverzug, da die Miete nach der gesetzlichen Regelung des § 556 Abs. 1 BGB am dritten Werktag eines Monats geschuldet ist. Der Samstag zählt hierbei nicht mit, da – so der BGH – die Banken samstags geschlossen sind. Da – jedenfalls zur Zeit noch – die Post samstags zustellt, dürfte der Samstag bei der Berechnung von Zustellungsfristen noch als Werktag zählen!

    Neue Heizkostenverordnung
    Für Heizkostenabrechnungen ab dem 01.01.2009 gilt die neue Heizkostenverordnung. Neben anderen Änderung ist vor allem die Änderung des Verteilungsschlüssels der Heizkosten zu beachten: Nicht wärmegedämmte Häuser nach dem Standard von 1994 müssen die Heizkosten seitdem zu 70 % nach Verbrauch und zu 30 % nach Fläche verteilen. Über Einzelheiten - auch bei falschen Abrechnungen - berate ich Sie gerne.

    Mangel der Mietsache bei Wohnflächenabweichung auch bei ca.-Angabe
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung, wonach eine Wohnung, deren tatsächliche Wohnfläche die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche um mehr als 10 % unterschreitet, mit Urteil vom 10.03.2010 erneuert und klargestellt, dass dies auch dann gilt, wenn die Angaben im Mietvertrag sog. circa-Angaben sind.

    Eigenbedarfskündigung auch für Nichten und Neffen
    Mit Urteil vom 27.01.2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Kreis der Berechtigten für eine Eigenbedarfskündigung im Wohnraummietrecht auf Nichten und Neffen ausgedehnt.

    Renovierungsklausel mit Farbvorgabe unwirksam Renovierungsklausel mit Farbvorgabe für den Zeitpunkt der Rückgabe wirksam.
    In Mietverträgen ist oft die Farbe weiß für Renovierungen vorgegeben. Dies ist nach einem Urteil des BGH vom 20.01.2010 unwirksam, wenn es für die gesamte Mietvertragsdauer gilt, der Mieter darf seine Wohnung malern, wie er möchte. Anders nur, wenn die Farbvorgabe nur für den Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung gilt. Dies hatte der BGH bereits früher für wirksam erklärt.

    Keine Pflicht zur Abgabe einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
    Einige Großvermieter verlangen für den Vertragsabschluss eine sog. Mietschuldenfreiheits-bescheinigung des Altvermieters eines Mietinteressenten. Auf eine solche Bescheinigung hat der Mieter gegenüber seinem Altvermieter jedoch keinen Anspruch, und zwar selbst dann nicht, wenn der betreffende Großvermieter eine marktbeherrschende Stellung hat, BGH, Urt. v. 30.09.2009

    Umlage von Verwaltungskosten im gewerblichen Mietverhältnis
    Entgegen den Vorinstanzen Landgericht Köln und Oberlandesgericht Köln hat der BGH mit Urteil vom 09.12.2009 entschieden, dass im gewerblichen Mietverhältnis auch Verwaltungskosten auf den Mieter umlegbar sind, wenn sie hinreichend bestimmt sind. Die Formulierung „Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung“ reicht aus.

    Tankreinigungen sind Betriebskosten
    Kosten der Tankreinigung sind als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar, s. Urt. d. BGH v. 11.11.2009. Die Tatsache, dass die Reinigung nur alle drei bis fünf Jahre notwendig ist, steht dem ebenso wenig entgegen wie die oftmals als Gegenargument angeführte Behauptung, es handele sich in Wirklichkeit um Instandsetzungskosten. Die Kosten sind nach dem Urteil zu 100 % in dem Jahr umzulegen, in dem die Reinigung durchgeführt wurde, eine Verteilung auf mehrere Jahre ist nicht notwendig.